ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Bildmaterial im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
3. Die Fotografin kann durch den Kunden nicht haftbar gemacht werden im Fall von Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung des vereinbarten Auftrages, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb der Einflussnahmemöglichkeiten der Fotografin liegen, wie z.B. Fehlfunktionen der Ausrüstung, ungünstigem Wetter, Krankheit oder Verletzung.
4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bildmaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 2 Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an dem gesamten Bildmaterial nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Das von der Fotografin hergestellte Bildmaterial, ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Die Fotografin räumt dem Kunden ein Nutzungsrecht zu Zwecken des Vertrages ein. Mit der Überlassung der Bilder werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Von den eingeräumten Nutzungsrechten ist eine private Nutzung und eine wie oben vereinbarte Werbenutzung, aber jedoch keine gewerbliche Nutzung, im Sinne eines Weiterverkaufs, erfasst.
4. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
5. Bei der Verwertung des Bildmaterials kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildmaterials genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Siehe § 4.
§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung des Bildmaterials wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das gelieferte Bildmaterial Eigentum der Fotografin.
§ 4 Recht auf Namensnennung des Fotografen (§ 13 Satz 1 UrhG, § 13 Satz 2 UrhG)
1. Um die Anerkennung der Urheberschaft der Fotografin Amelie Jehmlich Art-n-Photo, an den von ihr geschaffenen Werken zu gewährleisten, muss der Name, Amelie Jehmlich Art-n-Photo, genannt werden. Somit macht Art-n-Photo den gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens geltend. Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses der Fotografin, mit ihrer Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch ihr materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung ihres Namens. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen.
2. Der Name muss jedoch im Rahmen der Publikation so genannt werden, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Zuordnung hat direkt beim Foto selbst, mit dem Titel Copyright Amelie Jehmlich www.Art-n-Photo.de zu erfolgen. Nicht zulässig ist eine Bezeichnung, die ein Bild einem Fotografen nicht eindeutig zuordnet.
3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der, von der Fotografin bereitgestellten, Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Träger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und die Fotografin jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
§ 5 Schutzrechte Dritter
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
§ 6 Entstellung des Werkes § 14 UrhG
Art-n-Photo verbietet eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung ihres Werkes, die geeignet ist, ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
§ 7 Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.
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